Wenn Airplus Mailings machte, dann an spezielle Zielgruppen. Die Rechtsanwälte bekamen ein Beweisstück: Ein Sektglas mit Fingerabdrücken einer Person, die in der Diners-Lounge ein Glas Sekt getrunken hat, ohne dafür zu bezahlen. Zweckdienliche Hinweise sowie den Kartenantrag gab es per Antwortkarte.
